Die Energieberatung hat das Ziel, unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken. Weiterhin sollen regenerative Energieträger
verstärkt im Bereich Gebäudesanierung und dem Gebäudeneubau eingesetzt werden.
Wann ist eine Energieberatung sinnvoll oder gar notwendig?
Die Durchführung der Vor-Ort-Beratung erfolgt unabhängig und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Ich kann aber auch bei folgenden Problemen helfen:
Rechtliche Grundlage der Energieberatung:
Bereits am 22.07.1976 erließ die Bundesregierung das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG). Mit diesem Gesetz wurde die Grundlage für die folgenden „Wärmeschutzverordnungen“ und die „Heizanlagenverordnungen“ geschaffen.Diese Verordnungen bildeten bis zur Ablösung durch die Energieeinsparverordnung 2001(EnEV) die Grundlage für die baulichen Gestaltung der Neubauten und enthielten wichtige Vorgaben für die Sanierung. Mit der Einführung der EnEV wurden die alte Wärmeschutzverordnung und die Heizanlagenverordnung zusammengeführt. Ziel der EnEV ist es, den Energiebedarf für die Beheizung der Gebäude und die Warmwasserbereitung zu reduzieren und den dazu notwendigen Primärenergiebedarf zu begrenzen.
Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wurde das Programm „Energiesparberatung vor Ort“ gestartet.
Bei der Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude, wird das Gebäude zunächst bautechnisch und anlagentechnisch beurteilt. Auf Grund der Untersuchung werden realisierbare Sanierungsmaßnahmen erarbeitet. Diese Vorschläge sollen den Eigentümer bei seiner Entscheidung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen unterstützen. Weiterhin sollen auch Hinweise zur Bereitstellung von Fördermitteln im Beratungsbericht enthalten sein.