Energieausweis
Auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurde zum Einführungszeitpunkt folgende Begründung für die Einführung des Energieausweises gegeben:
Der Energieausweis für Gebäude soll mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt für Mieter, Käufer und Eigentümer schaffen. Bei steigenden Energiepreisen werden energieeffiziente Gebäude immer attraktiver.
"Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und gibt konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung. Als Instrument für mehr Markttransparenz motiviert der Energieausweis zu Investitionen in die Sanierung." (Quelle dena).
Die dena hat einen einheitlichen Energieausweis entwickelt und als „Energiepass“ in einem Feldversuch in verschiedenen Regionen Deutschlands von November 2003 bis Ende 2004 getestet. Der Energieausweis informiert Nutzer unabhängig und zeigt Einsparpotenziale auf.
Ziel ist es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit zu vergleichen sowie die energetische Qualität zu dokumentieren. Die energetische Ausführung des Gebäudes ist ein entscheidendes Kriterium für die Bauqualität des Gebäudes.
Entsprechend § 29 der EnEV 2007 wurde die schrittweise Einführung der Ausweispflicht nach Gebäudetypen differenziert wirksam. Für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden, begann die Ausweispflicht im Falle des Verkaufs oder der Vermietung am 1. Juli 2008; für jüngere Wohngebäude erst am 1. Januar 2009. Für Nichtwohngebäude müssen Energieausweise ab dem 1. Juli 2009 ausgestellt werden, wenn sie neu vermietet oder verkauft werden.
Für öffentliche Gebäude mit mehr als 250 m² Nettogrundfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr gelten besondere Bedingungen. Die Eigentümer müssen einen Energieausweis erstellen lassen und gut sichtbar aushängen. Auch für nichtbehördliche Gebäude mit starken Publikumsverkehr besteht seit einiger Zeit Aushangpflicht.
Achtung: Durch größere bauliche oder technische Veränderungen (Wärmedämmung, Fenstertausch, Heizkesselerneuerung usw.) kann der Energieausweis ungültig werden.
Für Neubauten wird durch den Architekten bzw. Fachplaner ein Energieausweis als Bedarfsausweis erstellt.
Für bestehende Gebäude muss bei Verkauf, Vermietung, Neuverpachtung oder Leasing ein Ausweis erstellt werden, sofern kein gültiger Ausweis vorhanden ist.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Eigentümer oder Vermieter von Wohngebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten können zukünftigen Mietern oder Käufern den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis vorlegen.
Auch Häuser mit weniger als fünf Einheiten können, wenn sie mindestens auf dem Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 sind, beide Varianten nutzen.
Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, die diese Verordnung nicht erfüllen, ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage von drei vollständigen aufeinander folgenden Abrechnungsperioden erstellt. Weiter wird eine Korrektur der Angaben auf Grund von Lehrstand und Klimabedingungen realisiert. Das Verhalten und die Anzahl der Nutzer und Bewohner der Immobilie kann zu großen Verzerrungen führen, die nicht mit Bauweise oder Ausstattung des Gebäudes zusammen hängen. Der Verbrauchsausweis sollte deshalb nicht als Grundlage für Entscheidungen zur Sanierung des Gebäudes herangezogen werden. Zur Beantragung von staatlichen Krediten ist ohnehin die Vorlage eines Bedarfsausweises gefordert.
Von Vorteil ist, das der Verbrauchsausweis sehr kostengünstig erstellt werden kann. Nachteilig ist dagegen die geringe Aussagefähigkeit.
Die Berechnung des Bedarfsausweises erfolgt auf der Annahme eines Normklimas für Deutschland und einer Normnutzung, sowie einer gleichmäßigen Beheizung des Gebäudes. Der Standort und das Nutzerverhalten werden sozusagen normiert, um eine Vergleichbarkeit der Ausweise zu gewährleisten. Des Weiteren erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der baulichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Anlagentechnik.
Bei beiden Energieausweisformen sollen Sanierungsvorschläge nach Möglichkeit beigefügt werden.
Von der dena wird die Ausstellung des Bedarfsausweises empfohlen, weil die Genauigkeit und Aussagefähigkeit gegenüber dem Verbrauchsausweis erheblich verbessert ist. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Ausstellung des Energieausweises (Bedarfsausweis) mit einer vom BAFA geförderten Energieberatung zu verbinden.